Karlsruhe (ots) –
Während einer Baustellenkontrolle am vergangenen Samstag in Mannheim überprüften Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe die dort tätigen Arbeitnehmenden, darunter auch den Fahrer eines Betonmischfahrzeugs.
Der serbische Staatsangehörige gab zunächst an, dass er den ersten Tag und auf Probe für seinen Arbeitgeber arbeiten würde. Einen zwingend erforderlichen Aufenthaltstitel konnte er nicht vorweisen.
Ferner konnte der von ihm erklärte Arbeitsbeginn „erster Tag auf Probe“ rasch durch das Auswerten der sogenannten Fahrerkarte, welche die persönlichen Daten und die Lenkzeiten enthält, widerlegt werden. Tatsächlich war er bereits seit Monaten für den im Bundesgebiet ansässigen Arbeitgeber tätig.
Gegen den Serben wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet eingeleitet und eine Strafsicherheit in Höhe von 2.500,00 Euro erhoben. Die Ausweispapiere wurden einbehalten und zwischenzeitlich der zuständigen Ausländerbehörde zur weiteren Bearbeitung in eigener Zuständigkeit übergeben.
Des Weiteren nahmen die Zollbeamten Ermittlungen gegen den Arbeitgeber auf. Neben der Beihilfe zum Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz wird ihm strafrechtlich das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie der Verstoß gegen mehrere Bußgeldvorschriften vorgeworfen.
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