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Mittwoch, 9. Oktober 2024

HZA-KA: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls/ Karlsruhe Zoll mit über 120 Zollbeamten im Einsatz

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Karlsruhe (ots) –

Karlsruhe. Gestern prüften etwa 120 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Karlsruhe im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.

Dabei wurden über 230 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 440 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.

Geprüft wurde in zahlreichen Betrieben darunter Restaurants, Pizzerien, Bäckereien und Cafés, Imbisse, Sonnen- und Nagelstudios, Spielhallen, Auto-Waschstraßen und -werkstätten sowie Lieferdienste.

Das Ergebnis der Prüfung ergaben 50 Hinweise auf Verstöße, die nun weiter ermittelt werden müssen, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

„Bei den Sachverhalten, welche eine weitere Prüfung erfordern, handelt es sich um mögliche Verstöße hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohnes und damit einhergehend des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB sowie das korrekte Führen von Stundenaufzeichnungen. Hinzu kamen ausländerrechtliche Abklärungen sowie Nachprüfungen hinsichtlich des Bezugs von Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern, sprich jemand bezieht z.B. Arbeitslosengeld und geht ohne es dem Arbeitsamt zu melden zusätzlich arbeiten“ so Anne Deubel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Anne Deubel
Telefon: 0721/1833 – 1070
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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