Karlsruhe (ots) –
Gestern kontrollierten im Rahmen einer regionalen Prüfaktion Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe Nagel- sowie Kosmetiksalons auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten.
Ziel der Überprüfungen war schwerpunktmäßig die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Im Bereich des Hauptzollamts Karlsruhe waren im Rahmen dieser Maßnahme insgesamt 117 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Unterstützt wurden diese dabei u.a. auch vom Polizeipräsidium Mannheim. Es wurden 19 Nagelstudios und Beautysalons in der Region überprüft. Dabei wurden 62 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt und Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Insgesamt wurden 57 Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet, darunter wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und illegalen Aufenthaltes im Bundesgebiet.
Ferner konnte durch die Einsatzkräfte der Fluchtversuch einer Person vereitelt werden, die sich der Maßnahme entziehen wollte.
Darüber hinaus wurde bei einer angetroffenen Person Rauschgift sichergestellt und die Person der Polizei übergeben.
Des Weiteren wurde bei der Maßnahme eine Person aufgegriffen, die zur Festnahme ausgeschrieben war. Diese wurde umgehend durch die Beamten in die zuständige Justizvollzugsanstalt Mannheim verbracht.
Zudem konnten aufgrund der erlangten Erkenntnisse vor Ort in drei weiteren Fällen Beschlüsse erwirkt und die Wohn- sowie Geschäftsräume der jeweiligen Geschäftsinhaber, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den illegalen Aufenthalten der Arbeitnehmenden stehen, durchsucht werden. Die sich nun anschließenden, umfangreichen Ermittlungen dauern in allen Fällen an.
An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich weitreichende
Nachermittlungen an, mittels derer die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Kooperationsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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Alina Holm
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