Berlin (ots) –
Deutschland zählt zu den wichtigsten und verlässlichsten Partnern Usbekistans. Als eine der ersten Nationen, die die Unabhängigkeit Usbekistans anerkannt haben, unterstützt die Bundesrepublik die postsowjetische Republik seit über 30 Jahren wirksam dabei, ihre Souveränität nachhaltig zu stärken und sich weiterzuentwickeln.
Die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern hat sich in den letzten Jahren erfreulicherweise noch weiterentwickelt. Deutschland ist einer der fünf größten Handels- und Investitionspartner Usbekistans. Zum ersten Mal seit 30 Jahren hat der bilaterale Handel die Marke von einer Milliarde Euro überschritten und sich in den letzten sechs Jahren sogar verdoppelt.
Die Präsenz deutscher Unternehmen in Usbekistan nimmt stetig zu. Dementsprechend haben sich die deutschen Investitionen von 700 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro verdoppelt. Deutschland ist zudem der größte Lieferant moderner Maschinen und Anlagen, die für die Modernisierung der usbekischen Wirtschaft von hoher Bedeutung sind. All dies leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Usbekistans und zur Diversifizierung seiner Wirtschaft.
Usbekistan schätzt auch die Rolle Deutschlands bei der Gewährleistung von Stabilität und nachhaltiger Entwicklung in Zentralasien sehr. Berlin hat die Strategie der Europäischen Union für Zentralasien initiiert, die 2007 verabschiedet und 2019 aktualisiert wurde. Zudem stand Deutschland am Anfang der Entwicklung der neuen EU-Global-Gateway-Initiative, in der die zentralasiatische Region eine Schlüsselrolle einnimmt.
Usbekistan ist daran interessiert, die für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit mit Deutschland weiter auszubauen. Mit Blick auf die Ergebnisse des jüngsten Referendums, in dem die Bürger Usbekistans der Neufassung der Verfassung zugestimmt haben, können auch vollkommen neue Bereiche der Zusammenarbeit erschlossen werden.
Es ist wichtig anzumerken, dass das Referendum eine feste rechtliche Grundlage für die Unumkehrbarkeit und Nachhaltigkeit des Prozesses demokratischer Reformen bietet, der vor sieben Jahren von Präsident Shavkat Mirziyoyev eingeleitet wurde und breite Unterstützung in der Bevölkerung findet. Dennoch beseitigt die Annahme der neuen Version der Verfassung nicht alle Herausforderungen. Es erfordert Anstrengungen, um ihre Bestimmungen in die Praxis des Sozial- und Staatsaufbaus zu integrieren.
Es handelt sich um ein langfristiges Entwicklungsprogramm, das die Mobilisierung aller verfügbaren Ressourcen, des politischen Willens, Potenzials und Wissens erfordert. In diesem Zusammenhang ist die Unterstützung durch Partner wie Deutschland, die über Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen, von großer Bedeutung.
Mit den beim Referendum angenommenen Bestimmungen lassen sich vielversprechende Bereiche der praktischen usbekisch-deutschen Zusammenarbeit identifizieren.
Erstens zielt die Neufassung des Grundgesetzes darauf ab, das System der gewissenhaften öffentlichen Verwaltung zu verbessern und die Willkür von Machtstrukturen einzuschränken, indem die persönlichen Rechte von Bürgern und demokratischen Institutionen gestärkt werden. Insbesondere werden Institutionen der Zivilgesellschaft, Selbstverwaltungsorgane der Bürger und Medien nun als gleichberechtigte Partner des Staates anerkannt und mit dem Recht auf öffentliche Kontrolle über die Aktivitäten der Exekutive und der Strafverfolgungsbehörden ausgestattet. Erstmals wird die verfassungsrechtliche und rechtliche Verantwortung des Staates eingeführt, den Bürgern Schaden zu ersetzen, der durch rechtswidriges Handeln oder Unterlassen staatlicher Organe und ihrer Beamten entsteht.
Um diese Ziele zu erreichen, ist Usbekistan an einer Zusammenarbeit mit Deutschland interessiert. Es will lernen, wie man Verwaltungsreformen effektiv umsetzt, wie man die Rolle des Parlaments in der öffentlichen Verwaltung unterstützt und die Justiz bei der Gewährleistung der Menschenrechte und Freiheiten stärkt. Dies könnte durch den Austausch von Delegationen in diesen Bereichen, einschlägige Programme und Weiterbildungen erreicht werden.
Zweitens wird die Zusammenarbeit im Bereich Ökologie und „grüne Entwicklung“ als vielversprechender Bereich betrachtet. Der Umweltschutz und der Schutz und die Sicherung der Umweltrechte der Bürger werden durch die neue Verfassung durch die verfassungsmäßige Verpflichtung aller Staatsgewalten bestimmt. Erstmals wurde das Recht der Bürger auf Entschädigung für Schäden eingeführt, die durch Verstöße gegen das Umweltrecht verursacht wurden.
Usbekistan ist bereit, mit Deutschland im Industriebereich auf der Grundlage hoher Umweltstandards zusammenzuarbeiten. Dies wird das Interesse deutscher Unternehmen an Investitionen in Usbekistan erhöhen. Usbekistan legt großen Wert auf die Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und die Umsicht in den Lieferketten. Usbekistan hat das Ziel, seinen Anteil an erneuerbaren Energien in der Energiebilanz bis 2030 auf 30 Prozent zu bringen. Außerdem sollen die Best Practices Deutschlands bei der Entwicklung alternativer Energien helfen. Deshalb ist die Zusammenarbeit bei der Förderung der „grünen“ Agenda und der Einführung von energieeffizienten und ressourcenschonenden Technologien von großem Interesse.
Drittens ist die Zusammenarbeit im Bildungsbereich von Bedeutung. Im Rahmen der Verfassungsreform hat sich das Land zur Förderung nichtstaatlicher Bildungsformen, der Wissenschaftsfreiheit, der Freiheit der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet.
Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan eröffnet neue Perspektiven für eine vorteilhafte Partnerschaft beider Länder. Insbesondere für Usbekistan, wo die Bevölkerung jährlich um 800.000 Menschen wächst und bis 2030 bereits 40 Millionen erreichen wird, ist eine Zusammenarbeit im Bereich Berufsbildung und Personalentwicklung ein zentrales Anliegen.
Im Bereich Arbeitsmigration besteht ein großes Potenzial für erfolgreiche Zusammenarbeit. Usbekistan benötigt die Diversifizierung der Arbeitskräfte, während Deutschland daran interessiert ist, das Defizit an qualifizierter Belegschaft aufzufüllen. Dabei hilft eine enge Zusammenarbeit bei Sprachausbildung und Anerkennung der Berufsqualifikationen.
Die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zu den Nachbarstaaten auf Basis von Zusammenarbeit, gegenseitiger Unterstützung, Frieden und Harmonie ist eine weitere verfassungsmäßige Aufgabe. Die Erfahrungen Deutschlands bei der Entwicklung regionaler Verflechtungen im Bereich Handel, Verkehr und Energie sind hierbei ein Vorbild.
Auch Afghanistan sollte als Priorität für die Interaktion betrachtet werden. Die Stabilität und Sicherheit der Nachbarländer hängen von einer friedlichen und nachhaltigen Entwicklung Afghanistans ab. Die humanitäre und sozioökonomische Lage in diesem Land verschlechtert sich zusehends und schafft einen fruchtbaren Boden für die wachsende Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität. Nur durch einen koordinierten Dialog mit den neuen afghanischen Behörden können die notwendigen Voraussetzungen für eine friedliche und nachhaltige Entwicklung geschaffen werden.
Die Agenda der Beziehungen zwischen Taschkent und Berlin ist umfangreich und kann nicht nur auf diese Themen beschränkt werden. Es gibt Möglichkeiten, die bilaterale usbekisch-deutsche Partnerschaft auf eine grundlegend neue Ebene umfassender Zusammenarbeit zu bringen, die auf gegenseitigem Interesse und einem noch nicht realisierten Potenzial beruht.
Der heute, Dienstag, beginnende Besuch des usbekischen Präsidenten in Deutschland wird einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten und einen starken Impuls für die Entwicklung einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit geben.
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