Hamburg (ots) –
Zeitraum: 05.06.2023 bis 11.06.2023
Ort: bundesweit (land- und wasserseitig auf den See- und Binnenwasserstraßen sowie in den Häfen)
Die zweite Durchführung der „Bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz (BAGU)“ wurde erfolgreich beendet. Die Wasserschutzpolizeien der Länder haben erneut Verstöße gegen nationale und internationale Übereinkommen im Bereich der Schifffahrt aufgedeckt und verfolgt.
Zum Hintergrund wird auf die ankündigende Pressemitteilung verwiesen. Diese finden Sie unter:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5507727
Die Wasserschutzpolizei Hamburg leitete die konzertierte Aktion, bei der Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizeien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein insgesamt 2.293 Kontrollen land- und wasserseitig durchführten. 820 Wasserfahrzeuge und 243 sonstige Objekte wurden von den Polizisten überprüft und 691 Regelwidrigkeiten hierbei beanstandet. Die Verstöße betrafen unter anderem das internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), das Ballastwasserübereinkommen, das Übereinkommen zur Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus der Binnenschifffahrt (CDNI), das Naturschutz-, das Gefahrgut- und das Wasserrecht.
Die Einsatzkräfte leiteten 34 Strafverfahren und 514 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Darüber hinaus untersagten sie für 15 Wasserfahrzeuge – bis zur Behebung der festgestellten Mängel – die Weiterfahrt. Sicherheitsleistungen von insgesamt fast 24.000 Euro wurden als angemessene Sicherheit für die zu erwartenden Geldstrafen und die Kosten der Verfahren festgesetzt und von den für die Verstöße Verantwortlichen hinterlegt. Zudem wurden Verwarngelder von über 4.000 Euro gezahlt.
Einige nennenswerte Ereignisse während der Kontrollaktion waren:
1. Polizisten aus Nordrhein-Westfalen stellten in Duisburg bei der Kontrolle eines Fahrgastkabinenschiffes am 09.06.2023 fest, dass die Bordkläranlage nicht vorschriftenkonform betrieben wurde. Der Betrieb der Anlage wurde bis zur Mängelbeseitigung untersagt, die Entsorgung von Abfällen veranlasst, eine Beprobung durchgeführt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
2. Am 05.06.2023 wurde auf einem unter portugiesischer Flagge fahrenden Seeschiff von Hamburger Wasserschutzpolizisten in Cuxhaven ein Verstoß gegen das MARPOL-Übereinkommen festgestellt. Umpumpvorgänge im Maschinenraum von elf Kubikmetern Ölrückständen und secht Kubikmetern Bilgenwasser konnten durch den Leitenden Ingenieur nicht nachvollziehbar nachgewiesen werden. Zudem hatte er diverse Fehleintragungen im Öltagebuch gemacht. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 11.500 Euro wurde von dem Ingenieur hinterlegt.
3. Am 08.06.2023 wurde in Wismar auf einem unter zypriotischer Flagge fahrenden Seeschiff durch Einsatzkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern ein Verstoß bei der Führung des Ballastwassertagebuchs festgestellt. Die Eintragungen entsprachen nicht den Vorgaben. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von über 2.000 Euro wurde von dem Ersten Offizier hinterlegt.
4. Am 09.06.2023 stellten Einsatzkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern in Sassnitz/Mukran auf einem unter niederländischer Flagge fahrenden Seeschiff einen Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften fest. Umpumpvorgänge von vier Kubikmetern Ölrückständen im Maschinenraum wurden nicht im Öltagebuch eingetragen; Nachweise fehlten. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 2.500 Euro wurde von dem Verantwortlichen hinterlegt.
Die diesjährigen Aktionstage haben erneut gezeigt, dass die Überwachung und Durchsetzung der Regeln im Gewässer- und Umweltschutz eine wichtige Rolle spielen, um die maritime Umwelt zu schützen und die Sicherheit auf den Wasserstraßen zu gewährleisten. Maßgeblich für den Erfolg der Aktion war die enge Zusammenarbeit der Polizei und den mit involvierten anderen Behörden.
Ah.
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Quelle: ots